Informationen zum Thema arbeiten in der Schweiz

Informationen zum Thema arbeiten in der Schweiz

Allgemeine Informationen

  • Wenn du dein Auto in die Schweiz mitnehmen möchtest, musst du bereits seit 6 Monaten der Halter sein und das Fahrzeug in den kommenden 12 Monaten weder verkaufen noch verleihen. Andernfalls müssen Abgaben gezahlt werden.
  • Die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Straßen beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
  • Deinen EU-Führerschein solltest du in den ersten 12 Monaten gegen einen Schweizer Führerschein eintauschen. Hierzu können diverse Eignungsprüfungen, wie beispielsweise ein Sehtest, verlangt werden.
  • Beachte die Vignettenpflicht auf Autobahnen und einigen Landesstraßen. In manchen Städten besteht auch für Radfahrer eine Vignettenpflicht.
  • Die Probezeit in der Schweiz ist auf maximal 3 Monate begrenzt.
  • Die wöchentliche Höchstarbeitsdauer beträgt je nach Berufsfeld und GAV (Gesamtarbeitsvertrag) 45 bis 50 Stunden. Überzeitarbeit ist auf 2 Stunden pro Arbeitstag begrenzt und darf 170 bzw. 140 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Die Überzeitarbeit muss innerhalb von 14 Wochen durch Freizeit oder finanziell ausgeglichen werden.
  • Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens 4 Wochen bzw. 25 Tage (ab 50. Lebensjahr) jährlich. Je nach Kanton kommen bis zu 14 Feiertage hinzu.
  • Dein Ehepartner, deine minderjährigen Kinder und deine Eltern / Schwiegereltern können dir in die Schweiz folgen, sofern du für ihren Lebensunterhalt aufkommen kannst.
  • Die Kinderzulage ist abhängig vom jeweiligen Kanton und wird bis zum 16. Lebensjahr bzw. 25. Lebensjahr (für Studenten und Auszubildende) gezahlt.
  • Die Kinderbetreuung wird zunächst von den Kinderkrippen (häufig ab dem 3. Lebensjahr) und anschließend von den Kindergärten (ab dem 5. Lebensjahr) übernommen. Das Schulsystem ist abhängig vom Kanton, wobei die Primarschule / Grundschule meist 6 Jahre dauert.
  • Zwar liegen die Lebensunterhaltungskosten ca. ein Drittel über dem EU-Preisniveau, allerdings gleicht die deutlich höhere Entlohnung und die niedrigere Steuer- und Abgabenlast dies wieder aus.
  • Bei einer Arbeitsstelle in der Schweiz solltest du ein inländisches Konto eröffnen.
  • Versorge dich mit einer ausreichenden Bargeldsumme in Schweizer Franken, auch wenn der Euro in vielen Geschäften akzeptiert wird.
  • In der Schweiz gibt es mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch gleich vier offizielle Landessprachen. Deutsch ist mit einer Abdeckung von etwa zwei Dritteln der Bevölkerung die dominierende Landessprache. Englisch ist die wichtigste Fremdsprache.
  • Du solltest stets die vorherrschende Landessprache beherrschen, was oft auch Voraussetzung für eine Arbeitsstelle ist.
  • Versuche nicht auf Biegen und Brechen, einen Schweizer Dialekt zu imitieren, toleriere aber, dass Schweizer ihren Dialekt auch im Berufsalltag pflegen.
  • Die Steuerlast beträgt in der Schweiz, je nach Wohnkanton und Einkommen, zwischen 5 und 20 Prozent.
  • Die Quellensteuer ist von Kanton zu Kanton individuell geregelt und wird in der Regel monatlich erhoben und durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn abgeführt.
  • Für Nicht-Schweizer ohne Niederlassungsbewilligung wird die Quellensteuer monatlich erhoben.
    Grenzgänger müssen in der Regel 4,5 Prozent Quellensteuer für ihre Einkünfte abführen.
  • Führe immer deinen Reisepass oder deinen Personalausweis sowie den sog. Ausländerausweis (Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung G, L, B oder C) mit dir.
  • Erstelle eine Liste aller Umzugsgegenstände und lege diese beim Zoll vor.
  • Auch dein Auto ist ein Umzugsgegenstand, der als solcher deklariert werden muss.

Allgemeine Informationen

  • Wenn du dein Auto in die Schweiz mitnehmen möchtest, musst du bereits seit 6 Monaten der Halter sein und das Fahrzeug in den kommenden 12 Monaten weder verkaufen noch verleihen. Andernfalls müssen Abgaben gezahlt werden.
  • Die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Straßen beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
  • Deinen EU-Führerschein solltest du in den ersten 12 Monaten gegen einen Schweizer Führerschein eintauschen. Hierzu können diverse Eignungsprüfungen, wie beispielsweise ein Sehtest, verlangt werden.
  • Beachte die Vignettenpflicht auf Autobahnen und einigen Landesstraßen. In manchen Städten besteht auch für Radfahrer eine Vignettenpflicht.
  • Die Probezeit in der Schweiz ist auf maximal 3 Monate begrenzt.
  • Die wöchentliche Höchstarbeitsdauer beträgt je nach Berufsfeld und GAV (Gesamtarbeitsvertrag) 45 bis 50 Stunden. Überzeitarbeit ist auf 2 Stunden pro Arbeitstag begrenzt und darf 170 bzw. 140 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Die Überzeitarbeit muss innerhalb von 14 Wochen durch Freizeit oder finanziell ausgeglichen werden.
  • Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens 4 Wochen bzw. 25 Tage (ab 50. Lebensjahr) jährlich. Je nach Kanton kommen bis zu 14 Feiertage hinzu.
  • Dein Ehepartner, deine minderjährigen Kinder und deine Eltern / Schwiegereltern können dir in die Schweiz folgen, sofern du für ihren Lebensunterhalt aufkommen kannst.
  • Die Kinderzulage ist abhängig vom jeweiligen Kanton und wird bis zum 16. Lebensjahr bzw. 25. Lebensjahr (für Studenten und Auszubildende) gezahlt.
  • Die Kinderbetreuung wird zunächst von den Kinderkrippen (häufig ab dem 3. Lebensjahr) und anschließend von den Kindergärten (ab dem 5. Lebensjahr) übernommen. Das Schulsystem ist abhängig vom Kanton, wobei die Primarschule / Grundschule meist 6 Jahre dauert.
  • Zwar liegen die Lebensunterhaltungskosten ca. ein Drittel über dem EU-Preisniveau, allerdings gleicht die deutlich höhere Entlohnung und die niedrigere Steuer- und Abgabenlast dies wieder aus.
  • Bei einer Arbeitsstelle in der Schweiz solltest du ein inländisches Konto eröffnen.
  • Versorge dich mit einer ausreichenden Bargeldsumme in Schweizer Franken, auch wenn der Euro in vielen Geschäften akzeptiert wird.
  • In der Schweiz gibt es mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch gleich vier offizielle Landessprachen. Deutsch ist mit einer Abdeckung von etwa zwei Dritteln der Bevölkerung die dominierende Landessprache. Englisch ist die wichtigste Fremdsprache.
  • Du solltest stets die vorherrschende Landessprache beherrschen, was oft auch Voraussetzung für eine Arbeitsstelle ist.
  • Versuche nicht auf Biegen und Brechen, einen Schweizer Dialekt zu imitieren, toleriere aber, dass Schweizer ihren Dialekt auch im Berufsalltag pflegen.
  • Die Steuerlast beträgt in der Schweiz, je nach Wohnkanton und Einkommen, zwischen 5 und 20 Prozent.
  • Die Quellensteuer ist von Kanton zu Kanton individuell geregelt und wird in der Regel monatlich erhoben und durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn abgeführt.
  • Für Nicht-Schweizer ohne Niederlassungsbewilligung wird die Quellensteuer monatlich erhoben.
    Grenzgänger müssen in der Regel 4,5 Prozent Quellensteuer für ihre Einkünfte abführen.
  • Führe immer deinen Reisepass oder deinen Personalausweis sowie den sog. Ausländerausweis (Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung G, L, B oder C) mit dir.
  • Erstelle eine Liste aller Umzugsgegenstände und lege diese beim Zoll vor.
  • Auch dein Auto ist ein Umzugsgegenstand, der als solcher deklariert werden muss.

Informationen und Fakten zur Arbeit in der Schweiz

Wenn du eine Arbeitsstelle in der Schweiz hast, steht einer Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich nichts im Wege. Angehörige der EU-25 EFTA genießen die volle Personenfreizügigkeit, was bedeutet, dass du in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darfst.

Für kurzfristige Erwerbstätigkeiten bis zu drei Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr benötigst du keine Bewilligung, sondern musst lediglich deine Erwerbstätigkeit anmelden. Dies wird von uns bei Staff4Swiss für dich erledigt. Für längere Aufenthalte benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung, für die du dich vor Antritt deiner neuen Arbeitsstelle bei deiner Wohngemeinde anmelden musst. Wir unterstützen dich dabei.

Wichtig: Arbeiten in der Schweiz ohne gültige Arbeitsbewilligung ist strafbar. Die Bewilligung ist stets mitzuführen!

Der Mitarbeiter muss sich innerhalb der ersten 8 Tage nach der Einreise bei der Wohngemeinde anmelden, bei welcher er den ersten Wohnsitz nimmt. Die Staff4Swiss erledigt sämtliche Anmelde- und Bewilligungsformalitäten für dich und organisiert eine Unterkunft nahe des Einsatzortes sowie gegebenenfalls eine private Krankenversicherung. Es wird empfohlen, ein Gehaltskonto bei einer Schweizer Bank zu eröffnen, da ein Konto nur persönlich und vor Ort eröffnet werden kann.

Geschützt durch das Diskriminierungsverbot und Art. 3 des Gesetzes über die Niederlassung der Schweizer müssen EU-Bürger genauso behandelt werden wie Schweizer Bürger. Bei einem Wechsel des Einsatzorts und einem vorübergehenden Aufenthalt von weniger als 3 Monaten in einer anderen Gemeinde bleibt der Mitarbeiter bei der vorherigen Gemeinde angemeldet. Sollte sich herausstellen, dass der Mitarbeiter länger als 3 Monate in der neuen Gemeinde bleiben wird, muss er sich beim neuen Einwohneramt anmelden. Der Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass das korrekte Datum der Fremdenpolizei gemeldet wird.

Weitere Informationen findest du hier:
ch.ch
arbeit.swiss
Staatssekretariat für Migration

Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Diese wird für eine befristete Zeit (in der Regel weniger als ein Jahr) für Personen mit einem bestimmten Aufenthaltszweck in der Schweiz ausgestellt. Dies betrifft vor allem „Au pairs“ oder junge Berufsleute zwischen 18 und 30 Jahren, die in der Schweiz ein Praktikum absolvieren. Die Bewilligung L kann bei Verlängerung des Arbeitsvertrags in eine Bewilligung B oder bei Wohnort in Grenznähe in eine Bewilligung G umgewandelt werden.

Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung): Inhaber der Bewilligung G wohnen im grenznahen Ausland und verfügen über einen gültigen Arbeitsvertrag in einer Schweizer Grenzregion. Sie müssen mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.

Bewilligung B (Jahresaufenthaltsbewilligung): Es handelt sich um eine Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, die bei Vorlage eines Arbeitsvertrages, der 12 Monate oder länger dauert, ausgestellt wird. Sie ist 5 Jahre gültig und es gibt keine Einschränkungen bei der Berufsausübung und der Wahl des Wohnorts.

Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung): Die Niederlassungsbewilligung ist unbefristet und an keine Bedingungen geknüpft. Um die Niederlassungsbewilligung zu erlangen, ist ein regulärer und ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von 5 Jahren die Voraussetzung.

Meldeverfahren für Erwerbstätigkeit von Personen im Asylbereich (Ausweis B und F): Seit dem 1. Januar 2019 können vorläufig Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) eine Erwerbstätigkeit nachgehen, dafür genügt eine einfache Meldung des Arbeitgebers beim zuständigen Migrationsamt.

Wenn du dein Auto in die Schweiz mitnehmen möchtest, solltest du bereits seit 6 Monaten der Halter sein und das Fahrzeug in den kommenden 12 Monaten weder verkaufen noch verleihen. Andernfalls müssen Abgaben gezahlt werden. Wenn du länger als 12 Monate durchgehend in der Schweiz arbeitest und eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, musst du dein Auto 3 Wochen vor Ablauf der 12 Monate bei der zuständigen Behörde anmelden. Falls du über eine B-Bewilligung verfügst, musst du auch deinen Führerschein/Nummernschild umschreiben lassen. In diesem Fall darfst du in deinem Heimatstaat nicht länger als 3 Monate mit dem ausländischen Führerschein/Nummernschild fahren. Auf Autobahnen besteht Vignettenpflicht, und diese ist an jeder Tankstelle erhältlich.

Wichtige Auskunftsstelle bei Fragen ist das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Hier findest du die Anschrift der Strassenverkehrsämter nach Kantonen: asa.ch

Der Lohn wird vor Einsatzbeginn besprochen und festgelegt und versteht sich brutto. Der Arbeitnehmer wird für die geleisteten und vom Einsatzbetrieb unterschriebenen/bestätigten Arbeitsstunden entschädigt. Der Lohn wird im Folgemonat auf ein Bankkonto überwiesen.

Bei Wohnsitz in der Schweiz werden die Steuern (z.B. Quellensteuer) auf das Einkommen progressiv berechnet. Der Steuersatz bewegt sich bei einem mittleren Einkommen ca. 5% bis zu einem hohen Einkommen ca. 20%. Bei Wohnsitz in AT oder DE (Grenzgänger) bezahlt ein Grenzgänger ca. 4 – 4.5% Quellensteuer.
Unterkunft je nach Standard (CHF 400.– bis 700.–) Krankenkasse (ca. CHF 250.–) Kosten Bewilligung (max. CHF 70 bis 100 abhängig vom Wohnkanton) Adressänderung, Bearbeitungsgebühr 25.- Zu beachten: Berechnungsbeispiele ohne Gewähr / Änderungen von Sozialabgaben und Kosten für Bewilligungen vorbehalten.

Die Einkünfte ausländischer Arbeitnehmer, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen der Quellensteuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Die Höhe der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich und abhängig vom durchschnittlichen Bruttolohn, dem Zivilstand sowie dem Wohn- und Arbeitsort. Mit der Quellensteuer sind die Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde abgegolten.

Doppelbesteuerung findet nicht statt. Die Quellensteuerabzüge werden am Ende des Jahres beim Lohnausweis aufgeführt und können bei den Finanzämtern im EU-Raum bei den Steuererklärungen angerechnet werden.

Der Gesamtarbeitsvertrag regelt generelle branchenspezifische Rahmenbedingungen wie Lohn-, Arbeitszeit- und Ferienbestimmungen. Untersteht ein Einsatzbetrieb einem GAV, so muss der Verleiher gegenüber dem Arbeitnehmer die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des GAV einhalten. Die Gesamtarbeitsverträge werden vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärt.

Vollzugsfonds: Finanziert die Aushandlung, Überwachung und den Vollzug der angeschlossenen Verträge auf gesamtschweizerischer und regionaler Basis sowie Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten.

Weiterbildungsfonds: Förderung und Unterstützung der beruflichen Weiterbildung der dem GAV unterstellten Arbeitnehmer.

Flexibler Altersrücktritt (FAR): Leistungen für den Altersrücktritt ab Vollendung des 60. Altersjahres bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.

Das System der sozialen Sicherheit im Alter, bei Invalidität und Tod ruht auf den 3 Säulen staatlicher Vorsorge, beruflicher Vorsorge und Selbstvorsorge. Wenn du in der Schweiz wohnst oder arbeitest, bist du obligatorisch bei der AHV und der IV versichert. Die Versicherung bei einer Pensionskasse ist für Arbeitnehmende ab einem gewissen Einkommen ebenfalls obligatorisch.

  1. Säule: Die staatliche Vorsorge (AHV, IV und Ergänzungsleistungen) dient in erster Linie der Existenzsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit.
  2. Säule: Die berufliche Vorsorge soll den Rentnern die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise sichern.
  3. Säule: Die private Selbstvorsorge ist freiwillig.

AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung, zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt.
IV: Invalidenversicherung, dient zur Versicherung im Falle einer Invalidität.
BVG: Pensionskasse/Berufliche Vorsorge, je nach Absprache mit dem Mitarbeiter ab dem 1. Tag oder nach Ablauf von 13 Wochen.
BU/NBU: Betriebsunfallversicherung wird vom Arbeitgeber, Nichtbetriebsunfallversicherung vom Mitarbeiter bezahlt.
ALV: Arbeitslosenversicherung.
KTG: Lohnfortzahlung bei Krankheit, vom Arbeitgeber geregelt.
KVG: Private Krankenpflegeversicherung, obligatorisch.
Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und wird vom Arbeitgeber abgeführt. Für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden gilt die Pflicht zu einer Nichtberufsunfallversicherung, die vom Arbeitnehmer getragen wird. Wer nicht der obligatorischen Unfallversicherung untersteht, ist im Rahmen der Krankenversicherung obligatorisch gegen Unfall versichert.

Spätestens drei Monate nach Ankunft oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz musst du dich bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern. Jede angehörige Person deiner Familie muss separat angemeldet werden. Die Höhe der Prämien variiert von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton.

Um Arbeitslosengeld erhalten zu können, musst du innerhalb der letzten 24 Monate für mindestens 12 Monate eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, soweit du in dieser Zeit nicht durch längerfristige Erkrankung, Mutterschaft oder Kindererziehung verhindert warst. Die Leistungsdauer beträgt maximal 400 Tage (ab 55. Lebensjahr 520 Tage). Die Arbeitslosenversicherung kann Einstelltage abziehen, falls die Anspruchsvoraussetzungen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.

Informationen und Fakten zur Arbeit in der Schweiz

Wenn du eine Arbeitsstelle in der Schweiz hast, steht einer Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich nichts im Wege. Angehörige der EU-25 EFTA genießen die volle Personenfreizügigkeit, was bedeutet, dass du in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darfst.

Für kurzfristige Erwerbstätigkeiten bis zu drei Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr benötigst du keine Bewilligung, sondern musst lediglich deine Erwerbstätigkeit anmelden. Dies wird von uns bei Staff4Swiss für dich erledigt. Für längere Aufenthalte benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung, für die du dich vor Antritt deiner neuen Arbeitsstelle bei deiner Wohngemeinde anmelden musst. Wir unterstützen dich dabei.

Wichtig: Arbeiten in der Schweiz ohne gültige Arbeitsbewilligung ist strafbar. Die Bewilligung ist stets mitzuführen!

Der Mitarbeiter muss sich innerhalb der ersten 8 Tage nach der Einreise bei der Wohngemeinde anmelden, bei welcher er den ersten Wohnsitz nimmt. Die Staff4Swiss erledigt sämtliche Anmelde- und Bewilligungsformalitäten für dich und organisiert eine Unterkunft nahe des Einsatzortes sowie gegebenenfalls eine private Krankenversicherung. Es wird empfohlen, ein Gehaltskonto bei einer Schweizer Bank zu eröffnen, da ein Konto nur persönlich und vor Ort eröffnet werden kann.

Geschützt durch das Diskriminierungsverbot und Art. 3 des Gesetzes über die Niederlassung der Schweizer müssen EU-Bürger genauso behandelt werden wie Schweizer Bürger. Bei einem Wechsel des Einsatzorts und einem vorübergehenden Aufenthalt von weniger als 3 Monaten in einer anderen Gemeinde bleibt der Mitarbeiter bei der vorherigen Gemeinde angemeldet. Sollte sich herausstellen, dass der Mitarbeiter länger als 3 Monate in der neuen Gemeinde bleiben wird, muss er sich beim neuen Einwohneramt anmelden. Der Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass das korrekte Datum der Fremdenpolizei gemeldet wird.

Weitere Informationen findest du hier:
ch.ch
arbeit.swiss
Staatssekretariat für Migration

Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Diese wird für eine befristete Zeit (in der Regel weniger als ein Jahr) für Personen mit einem bestimmten Aufenthaltszweck in der Schweiz ausgestellt. Dies betrifft vor allem „Au pairs“ oder junge Berufsleute zwischen 18 und 30 Jahren, die in der Schweiz ein Praktikum absolvieren. Die Bewilligung L kann bei Verlängerung des Arbeitsvertrags in eine Bewilligung B oder bei Wohnort in Grenznähe in eine Bewilligung G umgewandelt werden.

Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung): Inhaber der Bewilligung G wohnen im grenznahen Ausland und verfügen über einen gültigen Arbeitsvertrag in einer Schweizer Grenzregion. Sie müssen mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.

Bewilligung B (Jahresaufenthaltsbewilligung): Es handelt sich um eine Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, die bei Vorlage eines Arbeitsvertrages, der 12 Monate oder länger dauert, ausgestellt wird. Sie ist 5 Jahre gültig und es gibt keine Einschränkungen bei der Berufsausübung und der Wahl des Wohnorts.

Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung): Die Niederlassungsbewilligung ist unbefristet und an keine Bedingungen geknüpft. Um die Niederlassungsbewilligung zu erlangen, ist ein regulärer und ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von 5 Jahren die Voraussetzung.

Meldeverfahren für Erwerbstätigkeit von Personen im Asylbereich (Ausweis B und F): Seit dem 1. Januar 2019 können vorläufig Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) eine Erwerbstätigkeit nachgehen, dafür genügt eine einfache Meldung des Arbeitgebers beim zuständigen Migrationsamt.

Wenn du dein Auto in die Schweiz mitnehmen möchtest, solltest du bereits seit 6 Monaten der Halter sein und das Fahrzeug in den kommenden 12 Monaten weder verkaufen noch verleihen. Andernfalls müssen Abgaben gezahlt werden. Wenn du länger als 12 Monate durchgehend in der Schweiz arbeitest und eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, musst du dein Auto 3 Wochen vor Ablauf der 12 Monate bei der zuständigen Behörde anmelden. Falls du über eine B-Bewilligung verfügst, musst du auch deinen Führerschein/Nummernschild umschreiben lassen. In diesem Fall darfst du in deinem Heimatstaat nicht länger als 3 Monate mit dem ausländischen Führerschein/Nummernschild fahren. Auf Autobahnen besteht Vignettenpflicht, und diese ist an jeder Tankstelle erhältlich.

Wichtige Auskunftsstelle bei Fragen ist das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Hier findest du die Anschrift der Strassenverkehrsämter nach Kantonen: asa.ch

Der Lohn wird vor Einsatzbeginn besprochen und festgelegt und versteht sich brutto. Der Arbeitnehmer wird für die geleisteten und vom Einsatzbetrieb unterschriebenen/bestätigten Arbeitsstunden entschädigt. Der Lohn wird im Folgemonat auf ein Bankkonto überwiesen.

Bei Wohnsitz in der Schweiz werden die Steuern (z.B. Quellensteuer) auf das Einkommen progressiv berechnet. Der Steuersatz bewegt sich bei einem mittleren Einkommen ca. 5% bis zu einem hohen Einkommen ca. 20%. Bei Wohnsitz in AT oder DE (Grenzgänger) bezahlt ein Grenzgänger ca. 4 – 4.5% Quellensteuer.
Unterkunft je nach Standard (CHF 400.– bis 700.–) Krankenkasse (ca. CHF 250.–) Kosten Bewilligung (max. CHF 70 bis 100 abhängig vom Wohnkanton) Adressänderung, Bearbeitungsgebühr 25.- Zu beachten: Berechnungsbeispiele ohne Gewähr / Änderungen von Sozialabgaben und Kosten für Bewilligungen vorbehalten.

Die Einkünfte ausländischer Arbeitnehmer, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen der Quellensteuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Die Höhe der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich und abhängig vom durchschnittlichen Bruttolohn, dem Zivilstand sowie dem Wohn- und Arbeitsort. Mit der Quellensteuer sind die Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde abgegolten.

Doppelbesteuerung findet nicht statt. Die Quellensteuerabzüge werden am Ende des Jahres beim Lohnausweis aufgeführt und können bei den Finanzämtern im EU-Raum bei den Steuererklärungen angerechnet werden.

Der Gesamtarbeitsvertrag regelt generelle branchenspezifische Rahmenbedingungen wie Lohn-, Arbeitszeit- und Ferienbestimmungen. Untersteht ein Einsatzbetrieb einem GAV, so muss der Verleiher gegenüber dem Arbeitnehmer die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des GAV einhalten. Die Gesamtarbeitsverträge werden vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärt.

Vollzugsfonds: Finanziert die Aushandlung, Überwachung und den Vollzug der angeschlossenen Verträge auf gesamtschweizerischer und regionaler Basis sowie Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten.

Weiterbildungsfonds: Förderung und Unterstützung der beruflichen Weiterbildung der dem GAV unterstellten Arbeitnehmer.

Flexibler Altersrücktritt (FAR): Leistungen für den Altersrücktritt ab Vollendung des 60. Altersjahres bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.

Das System der sozialen Sicherheit im Alter, bei Invalidität und Tod ruht auf den 3 Säulen staatlicher Vorsorge, beruflicher Vorsorge und Selbstvorsorge. Wenn du in der Schweiz wohnst oder arbeitest, bist du obligatorisch bei der AHV und der IV versichert. Die Versicherung bei einer Pensionskasse ist für Arbeitnehmende ab einem gewissen Einkommen ebenfalls obligatorisch.

  1. Säule: Die staatliche Vorsorge (AHV, IV und Ergänzungsleistungen) dient in erster Linie der Existenzsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit.
  2. Säule: Die berufliche Vorsorge soll den Rentnern die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise sichern.
  3. Säule: Die private Selbstvorsorge ist freiwillig.

AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung, zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt.
IV: Invalidenversicherung, dient zur Versicherung im Falle einer Invalidität.
BVG: Pensionskasse/Berufliche Vorsorge, je nach Absprache mit dem Mitarbeiter ab dem 1. Tag oder nach Ablauf von 13 Wochen.
BU/NBU: Betriebsunfallversicherung wird vom Arbeitgeber, Nichtbetriebsunfallversicherung vom Mitarbeiter bezahlt.
ALV: Arbeitslosenversicherung.
KTG: Lohnfortzahlung bei Krankheit, vom Arbeitgeber geregelt.
KVG: Private Krankenpflegeversicherung, obligatorisch.
Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und wird vom Arbeitgeber abgeführt. Für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden gilt die Pflicht zu einer Nichtberufsunfallversicherung, die vom Arbeitnehmer getragen wird. Wer nicht der obligatorischen Unfallversicherung untersteht, ist im Rahmen der Krankenversicherung obligatorisch gegen Unfall versichert.

Spätestens drei Monate nach Ankunft oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz musst du dich bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern. Jede angehörige Person deiner Familie muss separat angemeldet werden. Die Höhe der Prämien variiert von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton.

Um Arbeitslosengeld erhalten zu können, musst du innerhalb der letzten 24 Monate für mindestens 12 Monate eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, soweit du in dieser Zeit nicht durch längerfristige Erkrankung, Mutterschaft oder Kindererziehung verhindert warst. Die Leistungsdauer beträgt maximal 400 Tage (ab 55. Lebensjahr 520 Tage). Die Arbeitslosenversicherung kann Einstelltage abziehen, falls die Anspruchsvoraussetzungen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.

Checkliste für das Arbeiten in der Schweiz

  1. Informiere das Finanzamt deines Wohnsitzstaates über deine Arbeit im Ausland (gilt für alle EU-Bürger).

  2. Melde dich beim Arbeitsamt ab, falls du dort registriert bist.

  3. Melde dich beim Finanzamt deines Zweitwohnsitzstaates an (gilt nur für Grenzgänger in die Schweiz).

  4. Kläre deine Krankenversicherung für deinen Einsatz in der Schweiz. Überprüfe die Auslanddeckung deiner Krankenkasse in Deutschland oder Österreich (Übergangsfrist). Spätestens nach 3 Monaten (Ablauf des Online-Meldeverfahrens) musst du eine Schweizer Krankenkasse abschließen. Dafür benötigst du eine schriftliche Bestätigung von deiner einheimischen Krankenkasse, dass du im Ausland für mindestens die ersten 3 Monate gegen Krankheit (ambulante Arzt- und Spitalkosten) versichert bist (gilt nicht für Grenzgänger aus Österreich oder Deutschland mit Hauptwohnsitz im Grenznahen Gebiet/eigenes Wahlrecht).

  5. Nimm deine Originaldokumente wie Pass oder ID, Passfoto und Familienbuch mit.

  6. Bringe finanzielle Eigenmittel für mindestens 2-3 Wochen mit (500 Euro entsprechen etwa 650 CHF).

Unterzeichne Verträge (Einsatz- und Rahmenvertrag) in den Büroräumlichkeiten von Staff4Swiss. Erhalte Stunden-Rapporte und kläre Bewilligungen, Krankenkassen- und Bankdaten usw.
Informiere dich über den Einsatzbetrieb (Lageplan).
Beziehe und richte deine Unterkunft ein.
Melde dich beim Einwohneramt in der Schweiz an, wenn du länger als 3 Monate arbeiten wirst. Staff4Swiss unterstützt bei der Erledigung.
Melde deine Krankenversicherung an (siehe oben genannte Angaben).

Checkliste für das Arbeiten in der Schweiz

  1. Informiere das Finanzamt deines Wohnsitzstaates über deine Arbeit im Ausland (gilt für alle EU-Bürger).

  2. Melde dich beim Arbeitsamt ab, falls du dort registriert bist.

  3. Melde dich beim Finanzamt deines Zweitwohnsitzstaates an (gilt nur für Grenzgänger in die Schweiz).

  4. Kläre deine Krankenversicherung für deinen Einsatz in der Schweiz. Überprüfe die Auslanddeckung deiner Krankenkasse in Deutschland oder Österreich (Übergangsfrist). Spätestens nach 3 Monaten (Ablauf des Online-Meldeverfahrens) musst du eine Schweizer Krankenkasse abschließen. Dafür benötigst du eine schriftliche Bestätigung von deiner einheimischen Krankenkasse, dass du im Ausland für mindestens die ersten 3 Monate gegen Krankheit (ambulante Arzt- und Spitalkosten) versichert bist (gilt nicht für Grenzgänger aus Österreich oder Deutschland mit Hauptwohnsitz im Grenznahen Gebiet/eigenes Wahlrecht).

  5. Nimm deine Originaldokumente wie Pass oder ID, Passfoto und Familienbuch mit.

  6. Bringe finanzielle Eigenmittel für mindestens 2-3 Wochen mit (500 Euro entsprechen etwa 650 CHF).

Unterzeichne Verträge (Einsatz- und Rahmenvertrag) in den Büroräumlichkeiten von Staff4Swiss. Erhalte Stunden-Rapporte und kläre Bewilligungen, Krankenkassen- und Bankdaten usw.
Informiere dich über den Einsatzbetrieb (Lageplan).
Beziehe und richte deine Unterkunft ein.
Melde dich beim Einwohneramt in der Schweiz an, wenn du länger als 3 Monate arbeiten wirst. Staff4Swiss unterstützt bei der Erledigung.
Melde deine Krankenversicherung an (siehe oben genannte Angaben).

Wir suchen laufend Fachkräfte

in folgenden Bereichen

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